Kindertagespflege, die familiennahe Alternative der Kinderbetreuung

Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Gemäß des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern ist die Betreuung möglich in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Für Kinder unter drei Jahren bietet die Kindertagespflege eine Betreuung, die den Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung, die qualitativen Voraussetzungen und die Finanzierung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger in besonderem Maße erfüllt.

Die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege kann stattfinden im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Personensorgeberechtigten und in anderen geeigneten Räumen, einschließlich Räumen von Kindertageseinrichtungen. (gemäß § 22 SGB VIII in Verbindung mit § 22 Absatz 5 KiBiz)

Die besonderen Merkmale der Kindertagespflege sind die Betreuung in einer kleinen Gruppe, die personenbezogene Betreuung durch eine Bezugsperson sowie die flexiblen, den Bedarfen der Familien, angepassten Betreuungszeiten.

Es gibt kein Alter, in dem alles so irrsinnig intensiv erlebt wird wie in der Kindheit. Wir Großen sollten uns daran erinnern.

Astrid Lindgren

Wenn Sie sich:

  • über eine Betreuung für Ihr Kind im Rahmen der Kindertagespflege informieren möchten
  • über die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson beraten lassen möchten

vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Sie können sich auch im neuen Kita-Portal der Stadt Lippstadt informieren. Hier stellen sich alle Kindertagespflegestellen in Lippstadt vor und vermitteln einen Einblick in ihre Arbeit. Bei Fragen oder wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an die Fachberatung Kindertagespflege.

Unsere AnsprechpartnerInnen finden Sie hier.

Sie suchen einen Betreuungsplatz?

  • Sie möchten berufstätig sein und suchen einen guten Betreuungsplatz für Ihr Kind?
  • Sie möchten Ihrem Kind erste soziale Erfahrungen in einer kleinen Gruppe von gleichaltrigen Kindern ermöglichen?

Genau das kann die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege bieten.

Das familiennahe Betreuungsangebot der Kindertagespflege orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und passt sich möglichst flexibel an die Erfordernisse des Familienalltags bzw. der Berufstätigkeit an.

Logo MobS (Mobiler Stützpunkt Kindertagespflege)

Auch Kindertagespflegepersonen werden einmal krank. Doch was ist dann mit der Kinderbetreuung?

Nach § 23 Abs. 4 SGB VIII ist für „Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson rechtzeitig eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen.“

Ein Vertretungskonzept muss den Anforderungen aller Beteiligten – Eltern, Kindertagespflegeperson und insbesondere den Bedürfnissen der Kinder nach Vertrautheit entsprechen. Das Wohl des Kindes ist bei allen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.

Zu diesem Zweck hält die Stadt Lippstadt in Kooperation mit dem SkF e.V. derzeit einen sogenannten „Mobilen Stützpunkt“ (MobS) vor. Der Stützpunkt befindet sich in der Brüderstr. 20.

Im Krankheitsfall der Kindertagespflegeperson werden deren Tageskinder in vertrauten Räumlichkeiten durch eine vertraute Person betreut. Dies wird durch wöchentlich organisierte Kontakte sichergestellt – entweder in den eigenen Räumen der Kindertagespflegeperson oder in den Räumen des MobS.

Insgesamt kooperieren aktuell 21 Kindertagespflegepersonen mit dem „Mobilen Stützpunkt“.

Ich bin Kindertagespflegeperson, weil Superheldin keine Berufsbezeichnung ist.

unbekannt

Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?

Kleine Kinder zu betreuen und zu fördern ist eine schöne und verantwortungsvolle Aufgabe. Kindertagespflegepersonen bieten ein qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot.

Bei dieser selbstständigen Tätigkeit holen Sie sich Ihren Arbeitsplatz in die eigene Wohnung bzw. andere geeignete Räumlichkeiten. Die Tätigkeit ist geeignet für Personen aus pädagogischen Berufsfeldern, sowie auch gerne für „QuereinsteigerInnen“, die sich einer neuen beruflichen Herausforderung stellen möchten und sich dafür entsprechend qualifizieren. Sie benötigen für die Ausübung der Tätigkeit eine Genehmigung, die sogenannte Pflegeerlaubnis.

Was macht eigentlich…. die Kindertagespflege?

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Unsere AnsprechpartnerInnen

Porträtfoto von Frau Anne Großer, Dipl.-Sozialpädagogin

Anne Großer

Dipl.-Sozialpädagogin

02941-28881-50
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Porträtfoto von Frau Sabine Doulas, Dipl.-Sozialarbeiterin

Sabine Doulas

Dipl.-Sozialarbeiterin

02941-28881-32
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Porträtfoto von Frau Dorothee Großekathöfer, Heilpädagogin

Dorothee Großekathöfer

Heilpädagogin

02941-28881-16
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Downloads und weiterführende Informationen

Downloads für Eltern

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